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BVerwG, 05.03.2015 - 5 KSt 7.15 (5 C 4.15) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Abgrenzung von Wohngeldleistungen von den Leistungen der allgemeinen öffentlichen Fürsorge oder von anderen Fürsorgeleistungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 3 Abs. 2; GKG § 66 Abs. 6 S. 1
Abgrenzung von Wohngeldleistungen von den Leistungen der allgemeinen öffentlichen Fürsorge oder von anderen Fürsorgeleistungen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BeckRS 2015, 43227
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 03.01.2007 - 1 BvR 737/04
Gerichtskostenfestsetzung und Streitwertfestsetzung im zivilprozessrechtlichen …
Auszug aus BVerwG, 05.03.2015 - 5 KSt 7.15
Der sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ergebende Justizgewährungsanspruch hindert den Gesetzgeber nicht, für eine entsprechende Inanspruchnahme Gebühren zu erheben, sofern die Gebührenfestsetzung sachgerecht erfolgt und im Verhältnis zu den mit der Gebührenregelung verfolgten Zwecken steht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 3. Januar 2007 - 1 BvR 737/04 - NJW 2007, 2032). - BVerwG, 25.10.1972 - VIII C 127.71
Gerichtskosten für sozialhilferechtlichen Streitigkeiten - Rechtliche Einordnung …
Auszug aus BVerwG, 05.03.2015 - 5 KSt 7.15
Die Antragstellerin war auch nicht gemäß § 2 Abs. 4 Satz 2 GKG durch eine in § 188 Satz 2 Halbs. 1 VwGO geregelte sachliche Kostenfreiheit begünstigt, da Wohngeldleistungen im Sinne des Wohngeldgesetzes nicht zu den Sozialhilfeleistungen und deshalb auch nicht zu den Leistungen der allgemeinen öffentlichen Fürsorge oder zu anderen Fürsorgeleistungen im Sinne von § 188 Satz 2 i.V.m. Satz 1 VwGO zählen (BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1972 - 8 C 127.71 - BVerwGE 41, 115 ). - BFH, 25.10.2000 - VII B 230/00
Stundung von Gerichtskosten
Auszug aus BVerwG, 05.03.2015 - 5 KSt 7.15
Vielmehr ist über diesen Antrag außerhalb des Erinnerungsverfahrens von der Gerichtsverwaltung zu befinden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Februar 1997 - 1 KSt 1.97 -, vom 5. Januar 2005 - 8 KSt 17.04 - und vom 6. Februar 2008 - 9 KSt 1.08 - BFH, Beschluss vom 25. Oktober 2000 - VII B 230/00 - juris). - BVerwG, 21.01.2015 - 5 C 4.15
Ungeeignetheit einer Anhörungsrüge zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit …
Auszug aus BVerwG, 05.03.2015 - 5 KSt 7.15
Der Kostenansatz beruht darauf, dass der Senat mit Beschluss vom 21. Januar 2015 - 5 C 4.15 (5 C 18.14, 5 PKH 30.14) - die Anhörungsrüge der Antragstellerin gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Dezember 2014 - 5 C 18.14, 5 PKH 30.14 - zurückgewiesen, ihren Antrag, den vorbezeichneten Beschluss vom 18. Dezember 2014 aufzuheben, verworfen und ihr die Kosten des Verfahrens auferlegt hat. - BVerwG, 05.01.2005 - 8 KSt 17.04
Anwendbarkeit bundesrechtlicher oder landesrechtlicher Vorschriften über …
Auszug aus BVerwG, 05.03.2015 - 5 KSt 7.15
Vielmehr ist über diesen Antrag außerhalb des Erinnerungsverfahrens von der Gerichtsverwaltung zu befinden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Februar 1997 - 1 KSt 1.97 -, vom 5. Januar 2005 - 8 KSt 17.04 - und vom 6. Februar 2008 - 9 KSt 1.08 - BFH, Beschluss vom 25. Oktober 2000 - VII B 230/00 - juris).
- VG München, 19.03.2019 - M 22 M 19.322
Erfolglose Kostenerinnerung bei einer übereinstimmenden Erledigungserklärung
Der Antrag der Antragstellerin auf Niederschlagung der Gerichtskosten ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens, da die Entscheidung hierüber der Gerichtsverwaltung obliegt (vgl. BVerwG, B.v. 5.3.2015 - 5 KSt 7.15 (5 C 4.15), BeckRS 2015, 43227 Rn. 9).